Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Geltungsbereich

Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für jeden Kaufvertrag zwischen der Praum & Sommer GmbH und dem Besteller innerhalb der Bundesrepublik Deutschland und in den Ländern der EU, unabhängig davon, ob der Besteller Verbraucher oder Unternehmer ist.

§ 2 Angebot und Vertragsschluss

Die Bestellung des Kunden stellt ein bindendes Angebot dar, dass die Praum & Sommer GmbH innerhalb von zwei Wochen durch Zusendung einer Auftragsbestätigung oder durch Lieferung der Ware annehmen kann.

§ 3 Überlassene Unterlagen

An allen in Zusammenhang mit der Auftragserteilung dem Besteller überlassenen Unterlagen – auch in elektronischer Form – wie z. B. Kalkulationen, Zeichnungen etc., behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Diese Unterlagen dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden, es sei denn, wir erteilen dazu dem Besteller unsere ausdrückliche schriftliche Zustimmung. Soweit wir das Angebot des Bestellers nicht innerhalb der Frist gemäß § 2 annehmen, sind diese Unterlagen unverzüglich an uns zurückzusenden.

§ 4 Lieferung und Kaufpreiszahlung

1.

Die Lieferung erfolgt durch Versendung der bestellten Ware an die vom Besteller mitgeteilte Anschrift. Voraussetzung für die Auslieferung ist der Zahlungseingang des Rechnungsbetrages ohne Abzüge auf dem nachfolgend angegebenen Konto.

2.

Die Zahlung erfolgt durch Überweisung des Gesamtbetrages (Kaufpreis zuzüglich Versandkosten) auf das Konto der Praum & Sommer GmbH:

Bank: NASPA Nassauische Sparkasse
BLZ: 510 500 15
Konto: 242 0000 99
IBAN: DE 56510500150242000099
BIC: NASSDE55XXX

§ 5 Gefahrübergang bei Versendung

Ist der Besteller kein Verbraucher und wird die Ware auf Wunsch des Bestellers an diesen versandt, so geht mit der Absendung an den Besteller, spätestens mit Verlassen des Werks/Lagers die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Ware auf den Besteller über. Dies gilt unabhängig davon, ob die Versendung der Ware vom Erfüllungsort erfolgt oder wer die Frachtkosten trägt.

Ist der Besteller Verbraucher, gelten die gesetzlichen Bestimmungen zum Verbrauchsgüterkauf.

§ 6 Pflichten nach dem Verpackungsgesetz

1.

Bringen wir im Auftrag des Kunden auf der von uns bezogenen Ware Zeichen eines flächendeckenden Systems gemäß § 3 Abs. 16 Verpackungsgesetz (VerpackG) wie beispielsweise „Der Grüne Punkt“ auf, gilt unser Kunde als Hersteller beziehungsweise Nutzer des Zeichens im Sinne des VerpackG.

Unser Kunde hat somit die Gebühren und sonstige Kosten direkt an den Anbieter des flächendeckenden Systems zu zahlen.

2.

Verstößt der Kunde gegen die Vorschriften des VerpackG oder gegen Bestimmungen des mit dem Anbieter des flächendeckenden Systems geschlossenen Nutzungsvertrags mit der Folge, dass wir aus diesem Grund in Anspruch genommen werden, so ist der Kunde verpflichtet, uns auf erstes Anfordern von allen gegen uns erhobenen Ansprüchen freizustellen. Dies gilt auch für den Fall, dass unser Kunde entgegen der Verpflichtung gemäß § 6 Abs. 1 keinen Nutzungsvertrag mit dem Anbieter des flächendeckenden Systems abgeschlossen hat und unsere Inanspruchnahme aus diesem Grund erfolgt.

3.

Gemäß § 15 Abs. 1 Satz 1 des VerpackG sind wir als Hersteller und Vertreiber von Transportverpackungen, Verkaufs- und Umverpackungen, die nach Gebrauch typischerweise nicht bei privaten Endverbrauchern als Abfall anfallen, von Verkaufs- und Umverpackungen, für die wegen Systemunverträglichkeit gemäß § 7 Abs. 5 VerpackG eine Systembeteiligung nicht möglich ist oder von Mehrwegverpackungen verpflichtet, solche Verpackungen der gleichen Art, Form und Größe am Ort der tatsächlichen Übergabe oder in unmittelbarer Nähe dieses Ortes unentgeltlich zurückzunehmen. Sofern zwischen uns und dem Kunden keine anderslautenden Abreden getroffen wurden, übernimmt der Kunde diese Rücknahmeverpflichtung. Er stellt sowohl die Rücknahme als auch die fachgerechte Verwertung der Verpackungen sicher. Die damit verbundenen Kosten trägt der Kunde.

4.

Ist unser Kunde Zwischenhändler- bzw. Vertreiber, ist er verpflichtet, mit den ihm nachfolgenden Vertreibern bzw. Endverbrauchern (ausgenommen privaten Endverbrauchern) Vereinbarungen über den Rückgabeort der Verpackungen und die Entsorgungskosten zu treffen. Sofern wir wegen eines Verstoßes gegen diese Verpflichtungen in Anspruch genommen werden, ist unser Kunde verpflichtet, uns auf erstes Anfordern von allen gegen uns erhobenen Ansprüchen freizustellen.

5.

Auf Verpackungen, die nicht im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland anfallen und die daher nicht nach dem VerpackG zu entsorgen sind, finden die vorstehenden Regelungen keine Anwendung. Es ist Sache des Kunden, die im jeweiligen Land geltenden rechtlichen Bestimmungen einzuhalten. Bei Verstoß des Kunden gegen diese Bestimmungen mit der Folge, dass wir in Anspruch genommen werden, ist der Kunde verpflichtet, uns von allen Kosten und Schadensersatzansprüchen auf erstes Anfordern freizustellen.

§ 7 Ansprüche bei Mängeln

1.

Die Ware wird zu den von der Praum & Sommer GmbH angegebenen Qualitäten, Maßen, Gewichten und Preisen geliefert. Geschuldet ist mittlere Art und Güte. Maß- und Qualitätsangaben stellen keine Garantiezusagen dar. Farbliche oder unwesentliche Änderungen oder Abweichungen stellen keinen Mangel dar. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche.

2.

Ist der Besteller Verbraucher, hat er bei einem Mangel die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche.

3.

Ist der Besteller kein Verbraucher, gelten nachfolgende Regelungen:

Gewährleistungsrechte des Bestellers setzen voraus, dass dieser seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist.

Sollte trotz aller aufgewendeter Sorgfalt die gelieferte Ware einen Mangel aufweisen, der bereits zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs vorlag, so werden wir die Ware, vorbehaltlich fristgerechter Mängelrüge nach unserer Wahl nachbessern oder Ersatzware liefern. Es ist uns stets Gelegenheit zur Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist zu geben.

Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Besteller – unbeschadet etwaiger Schadensersatzansprüche – vom Vertrag zurücktreten oder die Vergütung mindern.

Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit, bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit, bei natürlicher Abnutzung oder Verschleiß wie bei Schäden, die nach dem Gefahrübergang infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel, mangelhafter Bauarbeiten, ungeeigneten Baugrundes oder aufgrund besonderer äußerer Einflüsse entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind. Werden vom Besteller oder Dritten unsachgemäß Instandsetzungsarbeiten oder Änderungen vorgenommen, so bestehen für diese und die daraus entstehenden Folgen ebenfalls keine Mängelansprüche.

Ansprüche des Bestellers wegen der zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten einschließlich eventueller Aus- und Einbaukosten, sind ausgeschlossen, soweit die Aufwendungen sich erhöhen, weil die von uns gelieferte Ware nachträglich an einen anderen Ort als die Niederlassung des Bestellers verbracht worden ist, es sei denn, die Verbringung entspricht ihrem bestimmungsgemäßen Gebrauch.

Rückgriffsansprüche des Bestellers gegen uns bestehen nur insoweit, als der Besteller mit seinem Abnehmer keine über die gesetzlich zwingenden Mängelansprüche hinausgehenden Vereinbarungen getroffen hat. Für den Umfang des Rückgriffsanspruches des Bestellers gegen den Lieferer gilt ferner Absatz 3 e) entsprechend.

§ 8 Haftung auf Schadens- und Aufwendungsersatz

Die Praum & Sommer GmbH haftet unbeschränkt bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, bei Fehlen einer garantierten Beschaffenheit, bei Personenschäden und nach dem Produkthaftungsgesetz.

Bei leicht fahrlässiger Verletzung vertragswesentlicher Pflichten, insbesondere der Pflicht zur rechtzeitigen und mangelfreien Lieferung, ist die Haftung der Praum & Sommer GmbH auf den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden beschränkt.

Die Haftung für leicht fahrlässige Verletzung nicht vertragswesentlicher Pflichten ist ausgeschlossen.

Vorstehende Regelungen gelten für die Haftung auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen entsprechend.

§ 9 Verjährung von Mängel- und Ersatzansprüchen

Ist der Besteller Verbraucher, gelten die gesetzlichen Regelungen.

Ist der Besteller kein Verbraucher, beträgt die Verjährungsfrist für Ansprüche wegen eines Mangels ein Jahr. Dies gilt nicht, soweit gesetzlich längere Fristen vorgeschrieben sind. Dies gilt ebenfalls nicht für Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche, die auf Ersatz eines Körpers- oder Gesundheitsschadens gerichtet sind oder auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen.

§ 10 Eigentumsvorbehalt

1.

Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Sache bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher Forderungen aus dem Kaufvertrag vor. Dies gilt auch für alle zukünftigen Lieferungen, auch wenn wir uns nicht stets ausdrücklich hierauf berufen. Wir sind berechtigt, die Kaufsache zurückzufordern, wenn der Besteller sich vertragswidrig verhält.

2.

Solange das Eigentum noch nicht übergegangen ist, hat uns der Besteller unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn die Kaufsache gepfändet oder sonstigen Eingriffen Dritter ausgesetzt ist. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß Paragraf 771 ZPO zu erstatten, haftet der Besteller für den uns entstandenen Ausfall.

3.

Der Besteller ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im normalen Geschäftsverkehr berechtigt. Die Forderungen gegenüber dem Abnehmer aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt der Besteller schon jetzt an uns in Höhe des mit uns vereinbarten Faktura-Endbetrages (einschließlich Mehrwertsteuer) ab. Diese Abtretung gilt unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft worden ist. Der Besteller bleibt zur Einziehung der Forderung auch nach der Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt davon unberührt. Wir werden jedoch die Forderung nicht einziehen, solange der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug ist und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt.

4.

Die Be- und Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Besteller erfolgt stets Namens und im Auftrag für uns. In diesem Fall setzt sich das Anwartschaftsrecht des Bestellers an der Kaufsache an der umgebildeten Sache fort. Sofern die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet wird, erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des objektiven Wertes unserer Kaufsache zu den anderen bearbeiteten Gegenständen.

§ 11 Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht

Dem Besteller steht das Recht zur Aufrechnung nur zu, wenn sein Anspruch rechtskräftig festgestellt oder unbestritten ist. Dies gilt nicht für einen Gegenanspruch wegen eines Mangels, der auf demselben Vertragsverhältnis wie die Forderung der Praum & Sommer GmbH beruht.

Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Besteller nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

§ 12 Rücktrittsrecht

Kommt es nach Vertragsschluss zu einem Rohstoffmangel oder erfolgt eine unrichtige oder nicht rechtzeitige Belieferung, ist die Praum & Sommer GmbH zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Dies gilt nicht, wenn die Praum & Sommer GmbH die unrichtige oder nicht rechtzeitige Belieferung zu vertreten hat. Sie verpflichtet sich, den Besteller unverzüglich zu unterrichten und bereits erfolgte Zahlungen unverzüglich zu erstatten. Weitergehende Ansprüche des Bestellers, insbesondere Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche sind ausgeschlossen.

§ 13 Hinweis auf EU-Streitschlichtung/Verbraucherstreitbeilegung

Die Europäische Kommission stellt eine Plattform für die außergerichtliche Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) bereit, die unter

https://ec.europa.eu/consumers/odr/main/index.cfm?event=main.home.show&Ing=DE

abrufbar ist. Unsere E-Mail-Adresse finden Sie in unserem Impressum. Wir sind weder verpflichtet noch bereit, an dem Streitschlichtungsverfahren teilzunehmen.

§ 14 Anwendbares Recht

Dieser Vertrag und die gesamten Rechtsbeziehungen der Parteien unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

§ 15 Gerichtsstand

Ist der Besteller Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist als Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis der Sitz der F.W.Praum GmbH & Co. KG vereinbart, ebenso in Fällen, in denen der Besteller keinen inländischen allgemeinen Gerichtsstand hat, seinen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthaltsort nach Vertragsschluss ins Ausland verlegt oder zum Zeitpunkt der Klageerhebung weder der Wohnsitz noch der gewöhnliche Aufenthaltsort des Bestellers bekannt sind. Die F.W.Praum GmbH & Co. KG ist jedoch auch berechtigt, am Sitz des Bestellers zu klagen.